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Wer kennt das nicht: Die Decke ist tadellos geweißt, der Fensterrahmen verschönert, der alte Bauernschrank glänzt im neuen Farbkleid und das Auto ist wieder auf Vordermann gebracht. Jetzt nur noch schnell die Reste verstaut, aber leider stehen noch von der letzten Renovierung viele Töpfe, Dosen und Töpfchen im Keller oder in der Garage. Doch wohin gehören die ganzen Reste der Renovierungs- und Verschönerungsarbeiten im Haushalt?

Schadstoffe aus privaten Haushalten nimmt das Schadstoffmobil der KreisAbfallVerwertungsGesellschaft des Kreises Minden-Lübbecke (KAVG) kostenlos an und bietet am Samstag, dem 01.09.2018 eine weitere Sammlung am Entsorgungszentrum Pohlsche Heide, Pohlsche Heide 1, 32479 Hille an. So können alle Bürgerinnen und Bürger, die zu den regulären Sammelterminen in den Städten und Gemeinden keine Zeit hatten, ihre schadstoffhaltigen Abfälle am Samstag in der Zeit von 07:30 bis 13:00 Uhr entsorgen. Die Abgabe ist für Privatpersonen kostenlos, die Abgabe von Sonderabfällen aus Kleingewerben ist kostenpflichtig.

Die Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW und die KreisAbfallVerwertungsgesellschaft möchten auf dieses Serviceangebot hinweisen und die Bürgerinnen und Bürger auffordern, ihre Restbestände zu durchforsten und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

Hierzu noch einige Hinweise:
Für gebrauchte Motoren- und Getriebeöle besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht, so dass die Verkaufsstellen von Mineralölprodukten Altöle - gegen Vorlage der Kaufquittung - kostenlos zurücknehmen müssen. Altöl wird daher bei den Schadstoffsammlungen nur kostenpflichtig angenommen (Kosten: 0,80 Euro pro Liter).
Spezialreinigungsmittel: Sie müssen meist über den Sondermüll entsorgt werden. Dazu zählen Reste von Abfluss- und Rohrreinigern, Backofenreinigern, Entfärbern, Fleckentfernern, Grillreinigern, Metallputzmitteln, Sanitärreinigern, Terpentin und Waschbenzin.

Was gehört in die Schadstoffsammlung?

1. Quecksilber, Thermometer
2. Batterien, Akkus und Autobatterien
3. Lösungsmittel
4. flüssige Lack- und Farbreste
5. Holzschutzmittel
6. Reinigungs- und Desinfektionsmittel z.B. Motor- oder Rohrreiniger
7. Abbeizer
8. Metallreiniger
9. ölverschmierte Lappen und Ölfilter, Fette
10. Bremsflüssigkeit
11. Säuren, Laugen
12. Foto- und Laborchemikalien
13. Sonstige Chemikalien
14. Pflanzenschutzmittel
15. Schädlingsbekämpfungsmittel
16. Spritzen, Kanülen und Altmedikamente
17. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen

Hinweise zur Abgabe von Sonderabfällen:

  • Wenn Sie Schadstoffe zur Sammelstelle bringen, bedenken Sie, dass die Schadstoffe vorsortiert und nach den Schadstoffgruppen verpackt werden müssen. Geben Sie möglichst gut verschlossene, saubere und original verpackte Behältnisse ab.

  • Schütten Sie keine Chemikalienreste zusammen. Die Reaktionen der unterschiedlichen Chemikalien können gefährlich sein. Für die Entsorgung ist es außerdem wichtig zu wissen, welcher Stoff zurückgegeben wird.

  • Bringen Sie die gesammelten Sonderabfälle übersichtlich in einem Karton oder in einer Kunststoffbox zur Annahmestelle. Eine Plastiktüte oder ein Müllsack bergen die Gefahr, dass die Verpackungen beim Transport beschädigt werden und Inhalte auslaufen.

Für Fragen steht Ihnen die Umweltberatung der Verbraucherzentrale für den Kreis Minden-Lübbecke unter (0571) 386 379 05 oder die KreisAbfallVerwertungsgesellschaft des Kreises Minden-Lübbecke unter (05707) 91 99 096 zur Verfügung.

Vor rund zwei Wochen konnte die Kriminalpolizei eine raffiniert vorgehende Trickdiebin (55) überführen, der bis zu dem Zeitpunkt sechs Taten zuzuordnen waren. Nach der veröffentlichten Pressemitteilung gingen bei der Polizei weitere Hinweise auf bis dahin nicht gemeldete Taten ein. Hierbei handelte es sich um sieben vollendete sowie 13 versuchte Diebstähle. Trotz der laufenden kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat vermutlich dieselbe Täterin ihr Unwesen weiter getrieben.

Donnerstag, 23 August 2018 11:12

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