Unmittelbar vor der Einmündung Mindener Straße/ Im Gewerbepark ordnete sich der Fahrradfahrer links auf der Fahrbahn ein und beabsichtigte die Mindener Straße auf dem linksseitig kombinierten Geh-Radweg weiter zu befahren. Dies übersah die Pkw-Fahrerin und überholte den Fahrradfahrer. Beim Überholen berührte sie mit dem rechten Außenspiegel ihres Pkw den Fahrradfahrer, wodurch dieser stürzte. Hierbei wurde er leicht verletzt. Am Fahrrad entstand Sachschaden in Höhe von 300 EUR.
Quelle: Polizei Minden-Lübbecke