Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis spätestens 22.09.2017 (18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde beantragt werden. Nur in Fällen plötzlicher nachgewiesener Erkrankung werden Wahlscheine noch bis zum Wahltag (15.00 Uhr) ausgestellt.
Die Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines sind persönlich (nicht telefonisch) oder schriftlich zu stellen. Einen entsprechenden Antrag enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Auch die Antragstellung per E-Mail ist möglich. Hierfür sollte der auf der Homepage der Gemeinde (www.hille.de) bereitgestellte Vordruck verwendet werden, der in Kürze freigeschaltet wird. Alternativ kann ein Antrag auch mit dem Smartphone über das Einlesen des QR-Codes, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, gestellt werden.
Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Briefwahlunterlagen werden nur an den Wahlberechtigten persönlich oder eine schriftlich besonders bevollmächtigte Person ausgehändigt.
Die Wahllokale sind mit Ausnahme des Wahllokales für den Wahlbezirk Südhemmern-Dorf (Feuerwehrgerätehaus) barrierefrei zugänglich. Gegenüber der Landtagswahl 2017 haben sich bei den Standorten der Wahllokale keine Änderungen ergeben.
Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind alle Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Weitere Informationen können der Homepage der Gemeinde Hille (www.hille.de) entnommen werden (Rubrik „Verwaltung und Politik / Wahlen“).
Quelle: Gemeindeverwaltung Hille