Ein entsprechender Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt, die jedem Wahlberechtigten zugegangen ist. Auch eine Beantragung über die Internetseite der Gemeinde (www.hille.de) ist möglich. Wer die Unterlagen persönlich im Rathaus beantragt hat die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen. Das Wahlbüro im Rathaus ist hierfür montags – donnerstags in der Zeit von 08.30 – 12.00 Uhr, montags – mittwochs in der Zeit von 14.30 – 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 14.30 – 18.00 Uhr und am Freitag vor der Wahl durchgängig von 08.30 – 15.00 uhr geöffnet. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht erforderlich.
Nur in Fällen plötzlicher nachgewiesener Erkrankung können Anträge noch bis zum Wahltag (15.00 Uhr) gestellt werden. Für solche Fälle ist das Wahlbüro im Rathaus auch am Samstag vor der Wahl in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr sowie am Sonntag zwischen 08.30 und 15.00 Uhr geöffnet. Wer einen Antrag für einen Dritten stellt, muss durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.
Der Wahlbrief muss den Briefwahlvorständen am Wahlsonntag bis spätestens 16.00 Uhr vorliegen. Sie werden durch die Deutsche Post entgeltfrei befördert und sollten bis spätestens Mittwoch in den Briefkasten eingeworfen werden, damit eine rechtzeitige Zustellung sichergestellt ist. Die Ergebnisse der Wahlen können am Wahlabend über die Homepage der Gemeinde Hille (www.hille.de) abgerufen werden.
Bis zum 05.09.2025 hatten bereits 32,1 % der rund 13.000 Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen angefordert. Damit lag die Briefwahlbeteiligung zu diesem Zeitpunkt bereits über dem Wert der letzten Kommunalwahlen 2020, bei der am Wahltag 28,9 % der Wahlberechtigten von der Briefwahlmöglichkeit Gebrauch gemacht hatten. Am Wahltag sind dann rund 180 Helferinnen und Helfer in den Wahllokalen und im Rathaus tätig.
Quelle: Gemeinde Hille