Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis spätestens 12. September 2025 (15.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde beantragt werden. Nur in Fällen plötzlicher nachgewiesener Erkrankung werden Wahlscheine noch bis zum Wahltag (15.00 Uhr) ausgestellt.
Die Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines sind persönlich (nicht telefonisch) oder schriftlich zu stellen. Einen entsprechenden Antrag enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Auch die Antragstellung per E-Mail ist möglich. Hierfür sollte der auf der Homepage der Gemeinde (www.hille.de) bereitgestellte Vordruck verwendet werden, der in Kürze freigeschaltet wird. Alternativ kann ein Antrag auch mit dem Smartphone über das Einlesen des QR-Codes, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, gestellt werden.
Wer die Unterlagen persönlich im Rathaus beantragt, hat die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen. Das Wahlbüro im Rathaus ist hierfür montags – freitags in der Zeit von 08.30 – 12.00 Uhr, montags – mittwochs in der Zeit von 14.30 – 16.00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 14.30 – 18.00 Uhr geöffnet.
Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Briefwahlunterlagen werden nur an den Wahlberechtigten persönlich oder eine schriftlich besonders bevollmächtigte Person ausgehändigt. Die Wahlberechtigten erhalten 3 Stimmzettel, die sich wie folgt farblich unterscheiden: Kreistag (rosa), Gemeinderat (hellblau) und Bürgermeister (hellgrün).
Für die rund 13.000 Wahlberechtigten hat die Gemeinde insgesamt 17 Wahllokale eingerichtet. Die Anschrift des jeweils zuständigen Wahllokals kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden.
Weitere Informationen können der Homepage der Gemeinde Hille (www.hille.de) entnommen werden (Rubrik „Bürgerservice / Wahlen“).