Freitag, 17 Januar 2025 11:01

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

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Bundestagswahl am 23. Februar 2025 (c) Pixabay

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025 werden an die Wahlberechtigten in der Gemeinde Hille in diesen Tagen versandt. Jeder, der glaubt wahlberechtigt zu sein und bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend im Wahlbüro der Gemeinde (Tel. 0571 40 44 225 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) im Rathaus melden, wenn er nicht Gefahr laufen will, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis spätestens 21.02.2025 (15.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde beantragt werden. Nur in Fällen plötzlicher nachgewiesener Erkrankung werden Wahlscheine noch bis zum Wahltag (15.00 Uhr) ausgestellt.

Die Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines sind persönlich (nicht telefonisch) oder schriftlich zu stellen. Einen entsprechenden Antrag enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Nutzen Sie auch gerne unseren Online-Service zur Anforderung Ihrer Briefwahlunterlagen. Alternativ kann ein Antrag auch mit dem Smartphone über das Einlesen des QR-Codes, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, gestellt werden.

Wer die Unterlagen persönlich im Rathaus beantragt hat die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen. Das Rathaus ist hierfür zu den üblichen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Auf Grund des engen Terminkalenders und der Lieferfristen für die Stimmzettel werden die Briefwahlunterlagen erst ab 10.02.2025 versandt.

Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Briefwahlunterlagen werden nur an den Wahlberechtigten persönlich oder eine schriftlich besonders bevollmächtigte Person ausgehändigt. Für die Wahl hat die Gemeinde für die rund 12.600 Wahlberechtigten insgesamt 15 Wahllokale eingerichtet. Die Anschrift des jeweils zuständigen Wahllokals kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden.

Weitere Informationen können der Homepage der Gemeinde Hille (www.hille.de) entnommen werden (Rubrik „Bürgerservice / Wahlen“).

 

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