Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis spätestens 21.02.2025 (15.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde beantragt werden. Nur in Fällen plötzlicher nachgewiesener Erkrankung werden Wahlscheine noch bis zum Wahltag (15.00 Uhr) ausgestellt.
Die Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines sind persönlich (nicht telefonisch) oder schriftlich zu stellen. Einen entsprechenden Antrag enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Nutzen Sie auch gerne unseren Online-Service zur Anforderung Ihrer Briefwahlunterlagen. Alternativ kann ein Antrag auch mit dem Smartphone über das Einlesen des QR-Codes, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, gestellt werden.
Wer die Unterlagen persönlich im Rathaus beantragt hat die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen. Das Rathaus ist hierfür zu den üblichen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Auf Grund des engen Terminkalenders und der Lieferfristen für die Stimmzettel werden die Briefwahlunterlagen erst ab 10.02.2025 versandt.
Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Briefwahlunterlagen werden nur an den Wahlberechtigten persönlich oder eine schriftlich besonders bevollmächtigte Person ausgehändigt. Für die Wahl hat die Gemeinde für die rund 12.600 Wahlberechtigten insgesamt 15 Wahllokale eingerichtet. Die Anschrift des jeweils zuständigen Wahllokals kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden.
Weitere Informationen können der Homepage der Gemeinde Hille (www.hille.de) entnommen werden (Rubrik „Bürgerservice / Wahlen“).