Betroffen sind hiervon die Hiller Ortschaften Hartum, Hille, Holzhausen II, Nordhemmern sowie Südhemmern und die Mindener Stadtteile Hahlen und Minderheide (teilweise).
Dem Beauftragten des WBV, der sich ausweisen kann, ist freier Zugang zu den Wasserversorgungsanlagen zu gewähren. Kosten für die Auswechslung entstehen nicht.
Quelle: Gemeinde Hille