Nach der zuvor erfolgten Neustrukturierung der Schiedsamtsbezirke in der Gemeinde Hille ist er von nun an zuständig für den Bezirk „Hille Nord“, der die Ortschaften Hille, Holzhausen II, Nordhemmern und Südhemmern umfasst.
Für den Bezirk „Hille Süd“ mit den Ortschaften Eickhorst, Hartum, Oberlübbe, Rothenuffeln und Unterlübbe wurde der bereits seit 2020 tätige Schiedsmann Wilfried Buhre in seinem Amt bestätigt.
Warum werden Schiedspersonen gebraucht?
Finden beispielsweise Nachbarinnen und Nachbarn bei einem Konflikt im direkten Gespräch keine zufriedenstellende Lösung, ist es ratsam, den Versuch einer außergerichtlichen und damit kostengünstigeren Streitschlichtung zu unternehmen. Die Tätigkeit von Schiedspersonen umfasst die außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Streitschlichtung sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch in den Strafsachen.
Eine gute Nachbarschaft ist ein Stück Lebensqualität. Daher kümmern sich Schiedspersonen zum Beispiel um Nachbarschaftsstreitigkeiten, Hausfriedensbruch, Ärger mit Vermietern, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung. Erst wenn trotz des Einsatzes der Schiedsperson keine Aussicht auf Erfolg besteht, geht ein Fall vor Gericht.
Wer eine Anfrage zu einem persönlichen Streitfall hat, kann sich auf der Homepage der Gemeinde Hille informieren (https://www.hille.de/Leben-Lernen/Schiedspersonen) oder die für die jeweilige Ortschaft zuständige Schiedsperson telefonisch erreichen: Hille Nord: Holger Klein, Telefon 05703 980739, Hille Süd: Wilfried Buhre, Telefon 05734 935365. Weitere allgemeine Informationen zum Schiedsamt finden Sie im Internet unter www.bds-nrw.com.