Die Verbände bitten in diesem Zusammenhang die Kunden, die ihren Zählerstand noch nicht mitgeteilt haben, dies bis zum 23. Dezember 2022 umgehend nachzuholen und entweder die Karte zurückzusenden oder eine direkte Eingabe im Internet vorzunehmen.
Sofern keine Rücksendung der Karte oder ein Eintrag im Internet erfolgt, wird eine Schätzung durch den Wasserbeschaffungsverband erfolgen. Müssen aufgrund dieser Schätzung dann Rechnungskorrekturen durchgeführt werden, sind diese gebührenpflichtig.
Quelle: Gemeinde Hille