Freitag, 09 Dezember 2022 11:37

Wahlbenachrichtigungen werden versandt

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Wahlbenachrichtigungen werden versandt (c) Pixabay

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahl des Landrates im Kreis Minden-Lübbecke am 15.01.2023 werden an die Wahlberechtigten in der Gemeinde Hille in diesen Tagen versandt. Jeder, der glaubt wahlberechtigt zu sein und bis zum 25.12.2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend im Wahlbüro der Gemeinde (Tel. 0571/40 44-248) im Rathaus melden, wenn er nicht Gefahr laufen will, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis spätestens 13.01.2023 (18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde beantragt werden. Nur in Fällen plötzlicher nachgewiesener Erkrankung werden Wahlscheine noch bis zum Wahltag (15.00 Uhr) ausgestellt. Die Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines sind persönlich (nicht telefonisch) oder schriftlich zu stellen. Einen entsprechenden Antrag enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Auch die Antragstellung per E-Mail ist möglich. Hierfür sollte der auf der Homepage der Gemeinde (www.hille.de) bereitgestellte Vordruck verwendet werden, der in Kürze freigeschaltet wird. Alternativ kann ein Antrag auch mit dem Smartphone über das Einlesen des QR-Codes, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, gestellt werden.

Der Antrag kann auch bereits für eine mögliche Stichwahl am 29.01.2023 gestellt werden. In diesem Fall ist das entsprechende Formularkästchen anzukreuzen. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, ist eine erneute Antragstellung dann nicht mehr erforderlich. Wer die Unterlagen persönlich im Rathaus beantragt, hat die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen. Das Rathaus ist hierfür zu den üblichen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen, ein eigener Schreibstift sollte nach Möglichkeit mitgebracht werden.

Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Briefwahlunterlagen werden nur an den Wahlberechtigten persönlich oder eine schriftlich besonders bevollmächtigte Person ausgehändigt.

Für die Wahl hat die Gemeinde insgesamt 12 Wahllokale eingerichtet. Die Anschrift des jeweils zuständigen Wahllokals kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Gegenüber der letzten Landtagswahl im Mai 2022 haben sich hier einige Änderungen ergeben. So wird das Wahllokal für die gesamte Ortschaft Hartum im Feuerwehrgerätehaus eingerichtet, das Lokal im evangelischen Gemeindehaus entfällt. In der Ortschaft Rothenuffeln werden die Wahllokale zusammengelegt, ebenso in der Ortschaft Oberlübbe. Sie befinden sich in der jeweiligen Grundschule.

Weitere Informationen können der Homepage der Gemeinde Hille (www.hille.de) entnommen werden (Rubrik „Bürgerservice / Wahlen“).

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