Die Ordnungsbehörde hat hierzu am 25.08.2022 eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Nutzung von Trinkwasser in der Gemeinde Hille herausgegeben. Diese ist unter www.hille.de einzusehen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Trinkwasserentnahme und der derzeitigen Heißwetterperiode mit extremer Trockenheit, deren Ende noch nicht genau absehbar ist, ist es zu einer Situation gekommen, die zu einem kompletten Ausfall der Trinkwasserversorgung führen könnte.
Daher sind alle Bürger*innen angehalten den Konsum von Trinkwasser auf ein Minimum zu beschränken. Das bedeutet, dass es zurzeit untersagt ist, zum Beispiel den Rasen zu sprengen oder den privaten Pool zu füllen etc.. Genaue Informationen finden Sie in der oben genannten Verordnung.
Wird der Gemeinde ein solcher Verstoß gemeldet oder die Gemeinde sieht es auf Kontrollfahrten selber, dann werden die Bürger*innen im ersten Schritt freundlich darauf hingewiesen, dies zu unterlassen. Es wird geprüft, ob diese Ermahnung eingehalten wird, sollte dies nicht der Fall sein, dann kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet werden.
Die Verordnung tritt am 27.08.2022 in Kraft.
Quelle: Gemeinde Hille