Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis spätestens 13. Mai 2022 (18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde beantragt werden. Nur in Fällen plötzlicher nachgewiesener Erkrankung werden Wahlscheine noch bis zum Wahltag (15.00 Uhr) ausgestellt.
Die Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines können schriftlich (nicht telefonisch) oder per Fax gestellt werden. Einen entsprechenden Antrag enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Auch die Antragstellung per E-Mail ist möglich. Hierfür sollte der auf der Homepage der Gemeinde (www.hille.de) bereitgestellte Vordruck verwendet werden, der in Kürze freigeschaltet wird. Alternativ kann ein Antrag auch mit dem Smartphone über das Einlesen des QR-Codes, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, gestellt werden. Auch eine persönliche Antragstellung im Rathaus ist im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten möglich, hiervon sollte auf Grund der allgemeinen pandemischen Lage aber nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht erforderlich, es kann allerdings zu Wartezeiten kommen. Der Zugang erfolgt über den Haupteingang, ein Mund-Nasen-Schutz ist zu Tragen, ein eigener Schreibstift sollte nach Möglichkeit mitgebracht werden.
Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Briefwahlunterlagen werden nur an den Wahlberechtigten persönlich oder eine schriftlich besonders bevollmächtigte Person ausgehändigt.
Für die Wahl hat die Gemeinde insgesamt 15 Wahllokale eingerichtet. Gegenüber der letzten Bundestagswahl haben sich hinsichtlich der Wahllokale keine Änderungen ergeben, das zuständige Wahllokal kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden.