Für die Abfuhr der Restmülltonnen am 15. / 16.02.2021 bittet die Gemeinde Hille um besondere Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger. Wer an Straßen wohnt, die aufgrund der winterlichen Verhältnisse für die Entsorgungsfahrzeuge nur schwer oder gar nicht befahrbar sind, sollte die Restmülltonne an die nächste befahrbare Straße bringen.
Als befahrbar gelten Straßen mit einer freien Fahrbahnfläche von mindestens drei Metern. Sollte dies bedingt durch Schneemassen und parkende Fahrzeuge nicht möglich sein, so kann in die Straße nicht hineingefahren werden.
Zudem muss sichergestellt werden, dass die Abfallgefäße hindernisfrei von den Entsorgungsfahrzeugen (Seitenladern) aufgenommen werden können. Entsprechende Standplätze für die Müllgefäße sind herzurichten. Hierbei gilt es zu beachten, dass das Aufnehmen von Müllgefäßen über Schneehaufen oder sonstigen Hindernissen nicht möglich ist.
Quelle: www.hille.de