Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass allen Wahlberechtigten der Gemeinde Hille, die für den 1. Wahlgang am 13.09.2020 Briefwahlunterlagen beantragt haben, die Unterlagen für die Stichwahl voraussichtlich ab 17.09.2020 unaufgefordert übersandt werden. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 25.09.2020, 18.00 Uhr, nachholen. Ein entsprechender Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt, die jedem Wahlberechtigten zugegangen ist. Auch eine Beantragung über die Internetseite der Gemeinde (www.hille.de) ist ab 16.09.2020 möglich. Ab 18.09.2020 können die Unterlagen auch persönlich im Rathaus beantragt werden mit der Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen. Das Rathaus ist hierfür wie folgt für den Publikumsverkehr geöffnet:
Montags: 07.30 – 12.30 Uhr, Dienstags: 14.00 – 17.00 Uhr, Donnerstags: 07.30 – 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitags: 07.30 – 12.00 Uhr und am 25.09.2020 von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht erforderlich, es kann allerdings zu Wartezeiten kommen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang, ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen, ein eigener Schreibstift sollte nach Möglichkeit mitgebracht werden.
Nur in Fällen plötzlicher nachgewiesener Erkrankung können Anträge noch bis zum Wahltag (15.00 Uhr) gestellt werden. Für solche Fälle ist das Wahlbüro im Rathaus auch am Samstag vor der Wahl in der Zeit von 09.00 – 13.00 Uhr sowie am Sonntag zwischen 08.00 und 15.00 Uhr geöffnet. Wer einen Antrag für einen Dritten stellt, muss durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.
Der Wahlbrief muss den Briefwahlvorständen im Rathaus am Wahlsonntag bis spätestens 16.00 Uhr vorliegen.
Quelle: www.hille.de