Der schreckliche Verkehrsunfall vor der Bedarfsampel, bei dem sich ein Zehnjähriger auf seinem Schulweg am 21. September 2022 lebensgefährlich verletzt hatte, wühlte auf. Die Kreispolizeibehörde und der Kreis als zuständige Verkehrsbehörde und Baulastträger hätten das Unglück zum Anlass genommen, die Örtlichkeit erneut zu überprüfen und darüber hinaus intensiv zu überwachen, heißt es von der Pressestelle des Kreises.
Die Tempo-30-Zone gilt jedoch lediglich während der Schulzeiten. Das bedeutet in aller Regel in der Zeit von 7 bis 17 Uhr. Dadurch wird der Weg zur Schule für die Kinder erheblich sicherer. Der Kreis appelliert an alle Verkehrsteilnehmer*innen, insbesondere im Rahmen einer Vorbildfunktion für Kinder, ausschließlich die Fußgängerampel an der Hauptstraße, auch nach der Ausweisung der Tempo-30- Regelung, zu benutzen.
Der Bürgermeister Michael Schweiß begrüßt diese Maßnahme ausdrücklich, im Sinne der schwächsten Verkehrsteilnehmer.
Quelle: Gemeinde Hille