Freitag, 10 März 2017 16:02

Kreis erhält Fördermittel für Breitbandausbau

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Kreis erhält Fördermittel für Breitbandausbau (c) fotolia.de

Positive Nachrichten aus Berlin erreichten das Kreishaus: der beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gestellte Förderantrag für den Breitbandausbau im Kreis Minden-Lübbecke ist positiv beschieden worden.

Landrat Dr. Ralf Niermann wird den Fördermittelbescheid am 21. März im Ministerium persönlich entgegen nehmen. Der Förderantrag sieht den Ausbau von Glasfaserkabeln an jedes Haus (FTTB) in den sogenannten „Weißen Flecken“ vor, das heißt in den Gebieten, die weniger als 30 Mbit/s haben. Der Kreis hatte diesen Antrag im Auftrag aller elf Städte und Gemeinden im Kreisgebiet beim Bund Ende Oktober 2016 gestellt. Die jetzt erfolgte Förderzusage ermöglicht einen Breitbandausbau insbesondere in den bisher überwiegend schlechter versorgten ländlichen Bereichen des Kreisgebietes. „Wir haben der Nachricht zu diesem Förderantrag in den letzten Tagen gespannt entgegen gefiebert“, sagt Landrat Dr. Niermann. „Der jetzt mögliche Breitbandausbau wird die Standortqualität im Kreis Minden-Lübbecke insgesamt und besonders auch in den Dörfern der Region erheblich verbessern. Sowohl für Unternehmen als auch für private Haushalte stellt das schnelle Internet ein wichtiges Standortkriterium dar.“

Für die Kreisverwaltung markiert der Förderbescheid einen wichtigen Meilenstein und läutet zugleich die nächsten Arbeitsschritte ein. Breitband-Koordinator Andreas Holsmölle: „Wir werden in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden die Ausschreibungen für die geplanten Ausbaumaßnahmen in nächster Zeit intensiv vorantreiben.“ Ziel der Breitbandstrategie des Kreises ist eine flächendeckende Anbindung jedes Hauses mit Glasfaserkabeln. In einem ersten Schritt werden mit Hilfe der Mittel von Bund und Land – insgesamt 27 Millionen Euro wurden beantragt – die unterversorgten Bereiche im ländlichen Raum erschlossen. Der jetzt mögliche Ausbau wird einen wichtigen Beitrag zum Erreichen dieses Zieles leisten, denn die zum Ausbau vorgesehenen Bereiche wären durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau von Telekommunikationsunternehmen kaum zu erschließen. Die zugesagte Förderung schließt die sogenannte „Wirtschaftlichkeitslücke“ zwischen den (hohen) Ausbaukosten auf der einen Seite und den diese Kosten nicht deckenden Einnahmen für Betreiber auf der anderen Seite.

Quelle: www.Minden-Lübbecke.de

Letzte Änderung am Freitag, 10 März 2017 16:04
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