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Dienstag, 02 Januar 2024 21:29

Weihnachtsbaumentsorgung

Es gibt in der Gemeinde Hille zwei Möglichkeiten, wie Sie den Weihnachtsbaum entsorgen können. In einigen Ortsteilen werden die Weihnachtsbäume durch die Vereine eingesammelt. Dazu muss der Baum an dem Tag vormittags, bis 8:00 Uhr, sichtbar an der Straße platziert werden.

Folgende Ortschaften bieten diesen Service an folgenden Tagen an:

Samstag, 06.01.2024:

Hille                             TV „Sachsenroß“ Hille
Südhemmern               CDU Ortsunion Südhemmern

Samstag, 13.01.2024:
Hartum                        CVJM Hartum
Nordhemmern             TVG Nordhemmern
Rothenuffeln                CVJM Rothenuffeln

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Vereine nehmen für diesen Service gerne eine kleine Spende an. 

Neben dieser Möglichkeit können die abgeschmückten Weihnachtsbäume bei der KAVG kostenlos abgegeben werden. Die Anlieferung der Weihnachtsbäume kann nur zu den normalen Öffnungszeiten erfolgen:

Montag – Freitag          7:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Samstag                       7:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Sie erreichen die KAVG – Standort Pohlsche Heide wie folgt:
Pohlsche Heide 1
32479 Hille
Tel.: 05703/98 02-0

Quelle: www.hille.de

Publiziert in Hille
Freitag, 24 März 2023 15:26

Termine für Abfallentsorgung verschieben sich

Die Gemeindeverwaltung Hille weist darauf hin, dass infolge der Osterfeiertage Verschiebungen im Bereich der Abfallentsorgung vorgenommen wurden. 

Abfuhr des Biomülls
Die Leerung der Biotonnen für den Abfuhrbezirk I (Eickhorst, Oberlübbe, Rothenuffeln, Unterlübbe und Hartum) erfolgt am Samstag, 01. April 2023.

Im Abfuhrbezirk II (Hille, Holzhausen II, Nordhemmern und Südhemmern) findet die Abfuhr der Biotonne am Montag, 03. April 2023 statt. 

Abfuhr des Restmülls
Die Leerung der Restmülltonnen für den Abfuhrbezirk I (Eickhorst, Oberlübbe, Rothenuffeln, Unterlübbe und Hartum) erfolgt am Dienstag, 11. April 2023.

Im Abfuhrbezirk II (Hille, Holzhausen II, Nordhemmern und Südhemmern) findet die Abfuhr der Restmülltonnen am Mittwoch, 12. April 2023 statt.

Quelle: Gemeinde Hille

Publiziert in Hille
Mittwoch, 04 Januar 2023 17:03

Der Weihnachtsbaum muss weg - aber wie?

Es gibt in der Gemeinde Hille zwei Möglichkeiten (nicht in allen Ortsteilen), wie Sie den abgeschmückten Weihnachtsbaum entsorgen können. In einigen Ortsteilen werden die Weihnachtsbäume durch die Vereine eingesammelt. Dazu muss der Baum an dem Tag vormittags sichtbar an der Straße platziert werden. 

Publiziert in Hille
Donnerstag, 10 Dezember 2020 17:12

Abfallkalender erschienen

Der Abfallkalender für das Jahr 2021 wird am 14.12.2020 in der Gemeinde Hille an alle Haushalte durch das Mindener Tageblatt verteilt.

Publiziert in Hille
Mittwoch, 04 November 2020 16:18

Gelbe Tonne

Durch die Fa. PreZero werden in den kommenden Wochen die Gelben Tonnen in der Gemeinde Hille an die Haushalte ausgeliefert.

Publiziert in Hille

Wer kennt das nicht: Die Decke ist tadellos geweißt, der Fensterrahmen verschönert, der alte Bauernschrank glänzt im neuen Farbkleid und das Auto ist wieder auf Vordermann gebracht. Jetzt nur noch schnell die Reste verstaut, aber leider stehen noch von der letzten Renovierung viele Töpfe, Dosen und Töpfchen im Keller oder in der Garage. Doch wohin gehören die ganzen Reste der Renovierungs- und Verschönerungsarbeiten im Haushalt?

Schadstoffe aus privaten Haushalten nimmt das Schadstoffmobil der KreisAbfallVerwertungsGesellschaft des Kreises Minden-Lübbecke (KAVG) kostenlos an und bietet am Samstag, dem 01.09.2018 eine weitere Sammlung am Entsorgungszentrum Pohlsche Heide, Pohlsche Heide 1, 32479 Hille an. So können alle Bürgerinnen und Bürger, die zu den regulären Sammelterminen in den Städten und Gemeinden keine Zeit hatten, ihre schadstoffhaltigen Abfälle am Samstag in der Zeit von 07:30 bis 13:00 Uhr entsorgen. Die Abgabe ist für Privatpersonen kostenlos, die Abgabe von Sonderabfällen aus Kleingewerben ist kostenpflichtig.

Die Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW und die KreisAbfallVerwertungsgesellschaft möchten auf dieses Serviceangebot hinweisen und die Bürgerinnen und Bürger auffordern, ihre Restbestände zu durchforsten und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

Hierzu noch einige Hinweise:
Für gebrauchte Motoren- und Getriebeöle besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht, so dass die Verkaufsstellen von Mineralölprodukten Altöle - gegen Vorlage der Kaufquittung - kostenlos zurücknehmen müssen. Altöl wird daher bei den Schadstoffsammlungen nur kostenpflichtig angenommen (Kosten: 0,80 Euro pro Liter).
Spezialreinigungsmittel: Sie müssen meist über den Sondermüll entsorgt werden. Dazu zählen Reste von Abfluss- und Rohrreinigern, Backofenreinigern, Entfärbern, Fleckentfernern, Grillreinigern, Metallputzmitteln, Sanitärreinigern, Terpentin und Waschbenzin.

Was gehört in die Schadstoffsammlung?

1. Quecksilber, Thermometer
2. Batterien, Akkus und Autobatterien
3. Lösungsmittel
4. flüssige Lack- und Farbreste
5. Holzschutzmittel
6. Reinigungs- und Desinfektionsmittel z.B. Motor- oder Rohrreiniger
7. Abbeizer
8. Metallreiniger
9. ölverschmierte Lappen und Ölfilter, Fette
10. Bremsflüssigkeit
11. Säuren, Laugen
12. Foto- und Laborchemikalien
13. Sonstige Chemikalien
14. Pflanzenschutzmittel
15. Schädlingsbekämpfungsmittel
16. Spritzen, Kanülen und Altmedikamente
17. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen

Hinweise zur Abgabe von Sonderabfällen:

  • Wenn Sie Schadstoffe zur Sammelstelle bringen, bedenken Sie, dass die Schadstoffe vorsortiert und nach den Schadstoffgruppen verpackt werden müssen. Geben Sie möglichst gut verschlossene, saubere und original verpackte Behältnisse ab.

  • Schütten Sie keine Chemikalienreste zusammen. Die Reaktionen der unterschiedlichen Chemikalien können gefährlich sein. Für die Entsorgung ist es außerdem wichtig zu wissen, welcher Stoff zurückgegeben wird.

  • Bringen Sie die gesammelten Sonderabfälle übersichtlich in einem Karton oder in einer Kunststoffbox zur Annahmestelle. Eine Plastiktüte oder ein Müllsack bergen die Gefahr, dass die Verpackungen beim Transport beschädigt werden und Inhalte auslaufen.

Für Fragen steht Ihnen die Umweltberatung der Verbraucherzentrale für den Kreis Minden-Lübbecke unter (0571) 386 379 05 oder die KreisAbfallVerwertungsgesellschaft des Kreises Minden-Lübbecke unter (05707) 91 99 096 zur Verfügung.

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