Verletzte nach Kollision auf der L770
Infolge eines Verkehrsunfalls auf der L 770 in Hille verletzten sich am Dienstagmorgen zwei Menschen. Rettungswagenbesatzungen versorgten beide und brachten sie anschließend in das Johannes Wesling Klinikum.
Jahreskonzert des Jugendblasorchesters
Das Jugendblasorchester Rothenuffeln gibt am Sonntag, 10. März 2024 um 15 Uhr sein traditionelles Jahreskonzert in der Verbundschule in Hille. Das Jahreskonzert bildet traditionell den musikalischen Höhepunkt der Saison und die eigeninitiierte Veranstaltung soll Gelegenheit dazu geben, die Vielfalt der Blasmusik aufzuzeigen.
Vollsperrung eines Teilstücks der Ortsdurchfahrt Hille
Ab Montag, 04.03.2024 wird ein Teilstück der Mindener Straße (Landesstraße L 766) in der Ortschaft Hille aufgrund von Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet „Am Gleisbogen“ voll gesperrt.
Zigarettenautomat in Rothenuffeln aufgebrochen
Wegen eines aufgebrochenen Zigarettenautomaten wurden die Beamten in der Nacht zu Mittwoch gegen drei Uhr zur Bergkirchener Straße nach Hille-Rothenuffeln gerufen.
Anmeldung Osterfeuer
Brauchtumsfeuer, insbesondere Osterfeuer, haben eine lange Tradition. Sie werden seit Jahrhunderten entzündet, um den Winter zu vertreiben.
Aber Brauchtumsfeuer gefährden auch die Umwelt, Klima und Tiere. Die Gemeinde Hille bittet deshalb, auf nachbarschaftliche Osterfeuer zu verzichten und die Entsorgungsmöglichkeiten bei den ansässigen Abfallentsorgungsunternehmen zu nutzen.
Alternativ zum bisherigen Osterfeuer können Traditionsbewusste ihr Feuer auch deutlich kleiner ausfallen lassen und auf ein symbolisches Feuer, zum Beispiel in einer Brennschale, beschränken. In Naturschutzgebieten und in den mit Landschaftsplänen ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten ist das Entfachen und Abbrennen von Feuern grundsätzlich untersagt.
Wer ein Osterfeuer veranstalten möchte, muss die schriftlich bis spätestens 11. März 2024 bei der Gemeinde Hille anzeigen. Die Gebühr für die Prüfung und ggf. Bescheinigung über die Anzeige eines Brauchtumsfeuers beträgt 100.- € und ist per Vorkasse zu entrichten. Eingetragene ortsansässige Vereine und Feuerwehren sind von der Gebühr befreit.
Diese Anzeigefrist ist zwingend einzuhalten, um die Osterfeuer sachgerecht prüfen zu können. Regelungen, welche beim Abbrennen eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuers) zwingend zu beachten sind, finden Sie in dem Merkblatt zu Brauchtumsfeuer auf der Homepage der Gemeinde Hille.
Quelle: Gemeinde Hille
Ehrung langjähriger Ratsmitglieder
Zu Beginn der letzten Ratssitzung, am 24.01.2024, erfolgte die Ehrung der vier langjährigen und verdienten Ratsmitgliedern Heinz Becker (SPD), Hans-Dieter Riechmann (SPD), Eberhard Peper (CDU) und Ludwig Volkmann (FDP) um sowohl den zu Ehrenden, als auch dem Anlass einen würdigen Rahmen unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu geben.