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Landtagswahl am 15. Mai
Die Gemeindeverwaltung weist nochmals darauf hin, dass Wahlberechtigte der Gemeinde Hille noch bis Freitag, 13. Mai 2022, 18.00 Uhr, die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines zu stellen und Unterlagen für die Briefwahl anzufordern. Ein entsprechender Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt, die jedem Wahlberechtigten zugegangen ist.
Landtagswahl am 15.05.2022
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 werden an die Wahlberechtigten in der Gemeinde in diesen Tagen versandt. Jeder, der glaubt wahlberechtigt zu sein und bis zum 24. April 2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend im Wahlbüro der Gemeinde (Tel. 0571 40 44 248) im Rathaus melden, wenn er nicht Gefahr laufen will, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.
Landtagswahl am 14. Mai 2017
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Landtagswahl am 14.05.2017 werden an die Wahlberechtigten in der Gemeinde in diesen Tagen versandt. Jeder, der glaubt wahlberechtigt zu sein und bis zum 23.04.2017 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend im Wahlbüro der Gemeinde (Tel. 0571 40 44 251) im Rathaus melden, wenn er nicht Gefahr laufen will, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.
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