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Zum fünften Mal findet in diesem Jahr das kreisweite STADTRADELN statt. Alle Städte und Gemeinden des Kreises sind dabei, also auch die Gemeinde Hille.
Das STADTRADELN ist ein internationaler Wettbewerb des Netzwerks „Klima-Bündnis“ und die weltgrößte Fahrradkampagne . Im Rahmen dieses Wettbewerbs radeln Teams aus Schulen, Vereinen, Verwaltungen, Unternehmen und Bürger*innen um die Wette. Alle, die im Kreis wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine (Hoch-)Schule besuchen, können mitmachen.
Ziel ist es, gemeinsam an 21 aufeinanderfolgenden Tagen für mehr Klimaschutz, Radverkehrsförderung und Lebensqualität möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurücklegen und damit den CO2 Ausstoß zu verringern. Denn jede Fahrt mit dem Rad ist praktizierter Umwelt- und Klimaschutz. Dabei kann sowohl privat mit Freunden und Familie als auch beruflich mit den Kolleginnen und Kollegen teilgenommen werden.
Der Aktionszeitraum erstreckt sich vom 20. Mai bis zum 09. Juni. Registrierungen sind möglich unter www.stadtradeln.de/hille.
Sie können ein eigenes Team gründen oder sich einem vorhandenen anschließen. Für Einzelinteressent*innen gibt es das Offene Team Hille.
Quelle: Gemeinde Hille
Anmeldung Osterfeuer
Brauchtumsfeuer, insbesondere Osterfeuer, haben eine lange Tradition. Sie werden seit Jahrhunderten entzündet, um den Winter zu vertreiben.
Aber Brauchtumsfeuer gefährden auch die Umwelt, Klima und Tiere. Die Gemeinde Hille bittet deshalb, auf nachbarschaftliche Osterfeuer zu verzichten und die Entsorgungsmöglichkeiten bei den ansässigen Abfallentsorgungsunternehmen zu nutzen.
Alternativ zum bisherigen Osterfeuer können Traditionsbewusste ihr Feuer auch deutlich kleiner ausfallen lassen und auf ein symbolisches Feuer, zum Beispiel in einer Brennschale, beschränken. In Naturschutzgebieten und in den mit Landschaftsplänen ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten ist das Entfachen und Abbrennen von Feuern grundsätzlich untersagt.
Wer ein Osterfeuer veranstalten möchte, muss die schriftlich bis spätestens 11. März 2024 bei der Gemeinde Hille anzeigen. Die Gebühr für die Prüfung und ggf. Bescheinigung über die Anzeige eines Brauchtumsfeuers beträgt 100.- € und ist per Vorkasse zu entrichten. Eingetragene ortsansässige Vereine und Feuerwehren sind von der Gebühr befreit.
Diese Anzeigefrist ist zwingend einzuhalten, um die Osterfeuer sachgerecht prüfen zu können. Regelungen, welche beim Abbrennen eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuers) zwingend zu beachten sind, finden Sie in dem Merkblatt zu Brauchtumsfeuer auf der Homepage der Gemeinde Hille.
Quelle: Gemeinde Hille
Anmeldung Osterfeuer
Brauchtumsfeuer, insbesondere Osterfeuer, haben eine lange Tradition. Sie werden seit Jahrhunderten entzündet, um den Winter zu vertreiben. Die Gemeinde Hille möchte diese Tradition fördern und unterstützt daher die Brauchtumsfeuer von Vereinen, Glaubensgemeinschaften und Organisationen, die in der Ortsgemeinschaft verankert sind.
Musikschule verzeichnet geringere Anmeldezahlen
„Eltern wollen das Risiko für eine Ansteckung mit dem Coronavirus minimieren und melden ihre Kinder seit Beginn der Pandemie seltener für den Gruppen- und Instrumentalunterricht in der Musikschule an.“ Das zeige sich, sagt Christian Wöbking, Leiter der Musikschule der Gemeinde Hille, bei einem Blick auf die Statistik.
Anmeldungen zur Verbundschule für das kommende Schuljahr
Von Montag, dem 05. Februar bis Freitag, dem 9. Februar, können Jungen und Mädchen für den Jahrgang 5 des Schuljahres 2018/2019 an der Verbundschule Hille (Gesamtschule) und vom 19. Februar bis zum 9. März für das Gymnasium und die gymnasiale Oberstufe der Verbundschule angemeldet werden.
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